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Helferkonferenz

Die Helferkonferenz ist ein Gremium im Schule-Leistungssport-Verbundsystem insbesondere am Standort der Eliteschule des Sportes in Potsdam, um bei Verstößen intervenierende Maßnahmen im Kontext einer Einzelfallbetrachtung zum Wohl der Schülerinnen und Schüler (SuS) gemeinsam erarbeiten.

 

Die Helferkonferenz besteht für diese Zwecke aus einem festen Gremium aus versierten Lehrkräften, einer Sonderpädagogin, der Schulsozialarbeiterin, einer Psychologin, dem Sportkoordinator sowie den Verantwortlichen aus dem Schule-Leistungssport-Verbundsystem.

 

Individuell tragfähige und verlässliche Absprachen dienen der Aufarbeitung von Konflikten. Dabei wird zeitnah aber maßvoll in Ruhe mit allen Beteiligten kommuniziert.

 

Im ersten Schritt treten die Leiterin des Hauses der Athleten, der Bereichsleiter Potsdam des OSP Brandenburg und die Schulleiterin der Sportschule Potsdam bzw. deren Vertreterinnen oder Vertreter zu einer Vorabklärung zusammen.


Im zweiten Schritt werden die involvierten SuS, deren Eltern und sowie direkt verantwortliche weitere Personen Lehrkräfte, Lehrertrainer, Erzieher eingebunden.

Die Helferkonferenz trägt somit zur Koordination der Zusammenarbeit der verschiedenen Unterstützungssysteme und dient der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der jeweiligen Situation. Die wertschätzende Erarbeitung eines Sachverhaltes bei einem Verstoß von SuS gegen Regelungen im Schule-Leistungssport-Verbundsystem dient der guten Zusammenarbeit aller am Hilfeprozess Beteiligten, insbesondere den betroffenen SuS, deren Eltern, der Schule, dem Sport und ggf. dem Haus der Athleten.

 

In der Helferkonferenz kommen im gemeinsamen Austausch die Perspektiven aller Beteiligten wertungsfrei und respektvoll zum Tragen. Die Kommunikation in der Helferkonferenz ist von Sachlichkeit und Transparenz geprägt. Der gemeinsame Austausch erfolgt unterstützend, leistungsorientiert und frei von Schuldzuweisungen sowie immer als eine Einzelfallbetrachtung.

 

Empfehlungen aus der Helferkonferenz erleichtern den schulischen Gremien die anschließende Arbeit, sei es im Sinne von Beratung, Aufklärung, Prävention, Nutzung oder der Vermittlung von internen/externen Unterstützungssystemen.
Die Helferkonferenz ist kein Gremium im Sinne der Mitwirkungsgremien und ersetzt keine Klassen- oder Lehrerkonferenz, welche für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß des § 64 des Brandenburgischen Schulgesetzes zuständig ist.